aktuelle Reiseregeln

Ist es aktuell möglich, in einem Ferienhaus Urlaub zu machen?

Diese Frage wird uns oft gestellt und die Antwort ist eigentlich ganz einfach. -> Ja!

Beherbergungsverbot in Deutschland

In ganz Deutschland gibt es aktuell ein Beherbergungsverbot, dies macht einen Ferienhausurlaub in Deutschland aktuell unmöglich.

kein Beherbergungsverbot in den Niederlanden

In den Niederlanden gibt es weniger Verbote, hier gibt es eher Gebote und Verhaltensregeln, die man befolgen soll. Aber gerade die Missachtung der Abstandsregeln zieht in den Niederlanden Konsequenzen nach sich.

Ein Gebot ist u. a., dass man – wenn man aus einem Risikoland – in die Niederlande einreist, dort 10 Tage in Quarantäne gehen soll. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht, es ist gewünscht.

Besteht in Deutschland eine Quarantänepflicht bei Reiserückkehr aus den Niederlanden?

Die Coronaeinreiseverordnung in Nordrhein-Westfalen ist ersatzlos ausgelaufen. Daher gibt es derzeit keine grundsätzliche Quarantäneverpflichtung mehr für Personen, die aus einem Land nach Nordrhein-Westfalen einreisen, das vom RKI als Risikogebiet ausgewiesen ist. Dies folgt einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Sie betrifft im Kern nicht spezifische Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit in allen Ländern geltende Regelungen, die auf einem Muster des Bundes beruhen. Deshalb finden derzeit mit dem Bund und den anderen Ländern Gespräche statt, ob und in welcher Form demnächst neue Bestimmungen zur Einreise aus sog. Risikogebieten erlassen werden.

Zu beachten ist aber, dass auch in Nordrhein-Westfalen die Bestimmungen des Bundes unverändert fortgelten. Das heißt, dass Einreisende aus sog. Risikogebieten verpflichtet sind, sich vor der Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Ausnahmen zur Anmeldepflicht gelten insbesondere für den ‚kleinen Grenzverkehr‘ – also bei einem Aufenthalt unter 24 Stunden.

Außerdem weiterhin gültig ist die bundesweit geltende „Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten“. Danach ist auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes nach Einreise ein Testnachweis vorzulegen. Gefordert ist dann der Nachweis eines negativen Coronavirus-Tests in deutscher, englischer oder französischer Sprache (als Papier- oder Digitaldokument). Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.“

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

Ferienhaus frei

Unser Ferienhaus ist aufgrund der Coronapandemie und der damit einhergehenden Verunsicherungen aktuell frei und freut sich auf die nächsten Gäste. Gerne können Sie uns eine unverbindliche Buchungsanfrage zukommen lassen. Der Belegungsplan und die Preisübersicht bieten Ihnen eine erste Orientierung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.

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