Hochinzidenzgebiet Niederlande – Das gilt jetzt!

Testpflicht für Einreisende aus den Niederlanden

Die Bundesregierung hat die Niederlande heute, 4. April 2021, mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises.

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/testpflicht-fuer-einreisende-aus-den-niederlanden-nordrhein-westfalen-setzt

Welchen Testnachweis benötigt man bei der Einreise?

Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landespolizei überprüft.

Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch Schnelltests (durch einen Mediziner) sowie Selbsttests (unter Aufsicht eines fachkundigen Personals) akzeptiert. Der Testnachweis kann per Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Smartphone – erbracht werden.

Wo in den Niederlanden besteht eine Testmöglichkeit?

In den Niederlanden werden diese sogenannten PCR-Tests für Urlauber, die keine Symptome haben aber einen Nachweis brauchen, von privaten Laboren durchgeführt. Sie kosten so zwischen € 100,- und € 150,- pro Person, evtl. günstiger bei mehreren Personen. Relativ günstig sind die Tests in den Health Check Centers von HetHuisartslab.

https://www.nach-holland.de/corona-virus

Was ist noch zu beachten?

Zusätzlich zur Testpflicht besteht eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden auf www.einreiseanmeldung.de. Diese muss vor der Ankunft (Einreise) erfolgen. Ausgenommen hiervon sind nur Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden.

Was ist zu unternehmen, wenn bei der Einreise Krankheitssymptome spürt?

Gemäß § 4 Absatz 7 der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten (Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen – CoronaEinrVO NRW) gilt obiges aber nur, soweit die dort bezeichneten Personen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns aufweisen. Wenn binnen zehn Tagen nach Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns auftreten, ist zur Durchführung eines Tests ein Arzt oder ein Testzentrum aufzusuchen.

Besteht für Urlauber in den Niederlanden eine Quarantäneverpflichtung?

In den Niederlanden existiert die Bitte, sich 10 tage nach der Einreise aus einem Risikoland (Deutschland) in häusliche Quarantäne (Ferienunterkunft) zu begeben. Da für die verpflichtende Umsetzung aber die rechtliche Grundlage fehlt, ist es nach wie vor ein „SOLL“ und kein „MUSS“ und es gibt auch keine Strafen, wenn man nicht in häusliche Quarantäne geht (anders als in Deutschland).

Ist ein Urlaub in den Niederlanden weiterhin möglich?

Die Niederlande sind zwar auch im Lockdown und es gibt eine nächtliche Ausgangssperre – ein Beherbergungsverbot existiert aber nicht. Daher ist auch weiterhin der Urlaub – beispielsweise in einem Ferienhaus – möglich.

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