Die endliche Geschichte – Coronavirus-Update Niederlande

Die Öffnungsdiskussionen bekommt jeder aus den Medien mit. Aber was ist jetzt aktuell gültig und wie sieht es tatsächlich aus? Darf man nun in den Niederlanden Urlaub machen oder nicht?

Wir kommen aus Nordrhein-Westfalen und beziehen uns in unseren Ausführungen auf das Zusammenspiel zwischen NRW und den Niederlanden. Dies dürfte zum Einen für die anderen Bundesländer ähnlich seinn und zum Anderen werden die meisten Urlauber bei der Rückreise nach Deutschland über die Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden fahren. Im folgenden Punkt führen wir daher die für Urlauber relevanten FAQ-Informationen zum Corona-Virus der Seite des Landes Nordrhein-Westfalen auf und kommentieren diese:

Die in Nordrhein-Westfalen geltenden Grundregeln lauten:

Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, müssen sich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben und diese 14 Tage nicht verlassen. Sie müssen sich beim Gesundheitsamt ihres Kreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt melden.

Reisen mit einer Aufenthaltsdauer im Ausland von unter 72 Stunden sind daher weiterhin ohne Melde- oder Quarantäneverpflichtung möglich.

Das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde kann Personen, die nach ihrer Einreise negativ auf Corona getestet sind, von der Pflicht zum 14-tägigen Verbleib an ihrem Aufenthaltsort befreien. Ist dies ein Ausweg für Urlaubsreisende mit einer Aufenthaltsdauer im Ausland von über 72 Stunden.

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinreiseVO)

Den rechtsverbindlichen Text findet sich unter folgendem Link: Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaEinreiseVO) – die aktuelle Verordnung wurde nun bis zum 30. Mai 2020 verlängert.

Darf ich für den Urlaub in die Niederlande/nach Belgien reisen?

Von einer Reise wird derzeit auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich abgeraten. Hier heißt es:

„Jede und jeder trägt Verantwortung, dass sich COVID-19 nicht weiter ausbreitet. Deswegen gilt vorerst: Keine Urlaubsreisen unternehmen, sondern im eigenen Umfeld bleiben
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Besucher seit dem 1. Mai 2020 wieder übernachten. Übernachtungen sind für Eigentümer in ihrer Zweitwohnung und für Unterkünfte, deren Kategorien festgelegt wurden, erlaubt. Betreiber von Freizeitanlagen können (nach Anmeldung) 15 Prozent ihrer Schlafgelegenheiten vermieten. Die Gemeinschaftssanitäranlagen auf den Campingplätzen und in Ferienparks sind in den Niederlanden weiterhin geschlossen. Um Campingplätze und Ferienparks nutzen zu können, muss eine individuelle Sanitäreinrichtung (etwa auch im Wohnwagen) vorhanden sein.
Für Belgien gilt auf dem gesamten Territorium: Urlaubsreisen und Ausflüge sind untersagt.
Und es gilt: Wer länger als 72 Stunden für eine Freizeitreise im Ausland war, muss sich nach seiner Rückkehr für 14 Tage in seine Wohnung begeben. Bei Verstößen können empfindliche Bußgelder verhängt werden.“

Wie ist die Lage vor Ort?

Wir können lediglich von der Situation in Südwest-Friesland, also von der Umgebung unseres Ferienhauses in Makkum am IJsselmeer berichten. Hier ist subjektiv empfunden alles wesentlich lockerer als in Deutschland. Es wird auf Abstand und Hygiene geachtet, Atemschutzmasken beim Einkauf sieht man aber sehr selten, sie sind hier auch keine Pflicht. Die Spielplätze waren hier beispielsweise die ganze Zeit über geöffnet.

Ferienhausurlaub in Zeiten von Corona?

Unserer Meinung spricht hier überhaupt nichts dagegen. Man ist im Ferienhaus ja auch eher unter sich, geht an den Strand und genießt einfach die Zeit. Also warum nicht. Raus aus dem Alltag…

Aufgrund der aktuellen Situation haben wir derzeit noch viele freien Zeiträume in unserem Ferienhaus. In Anbetracht dessen, das ein Aufenthalt von unter 72 Stunden in den Niederlanden keine Verpflichtungen in Deutschland auslöst, sind damit zumindest drei Übernachtungen möglich.

Wer sich also eine kleine Auszeit wünscht, kann uns gerne eine unverbindliche Buchungsanfrage zukommen lassen. Gerne stehen wir unter 0212/3805849 auch telefonisch für Fragen zur Verfügung. Die derzeit gültigen Preise können Sie hier einsehen.

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