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Aktuellste Änderungen der Coronaregeln Niederlande
ab 25.2.2022 gilt bei den Coronaregeln Niederlande:
- der vorgegebene 1,5 Meter Abstand zwischen Personen verschiedener Haushalte entfällt
- alle Einrichtungen haben keine Einschränkungen mehr bei den Öffnungszeiten
- die Maskenpflicht entfällt überall (außer im öffentlichen Nahverkehr und auf Flughäfen)
- kein 3G-Nachweis mehr bei Lokalitäten bis 500 Besuchern
- Testpflicht, unabhängig vom Status unabhängig von Impfung oder Genesung, bei Events über 500 Besuchern im Innenbereich, wo die Besucher keinen festen Sitzplatz haben (Dance-Events, Diskotheken usw.). Bei Kongressen und Messen ist kein Test notwendig.
Risikogebiete Niederlande und Deutschland
Das Robert-Koch-Institut bzw. das Auswärtige Amt stuft die Niederlande seit dem 21. November 2021 als Hochrisikogebiet ein.
Seit dem 4. September 2021 hat die Niederlande Deutschland ebenfalls als Risikogebiet eingestuft.
Einreiseregeln
Einreiseregeln Niederlande
Coronaregeln Niederlande: Bei der Einreise aus Deutschland in die Niederlande gilt eine Nachweispflicht (3G), eine Anmeldepflicht oder Quarantäneverpflichtung gibt es nicht. Nachfolgend die entsprechenden Coronaregeln Niederlande.
Bei Grenzübertritt aus Deutschland in die Niederlande müssen alle Personen ab 12 Jahren, die länger als 12 Stunden in Deutschland waren bzw. in den Niederlanden sein werden, im Besitz eines negativen Coronatests sein. Ein Antigen-Schnelltest darf max. 24 Stunden vor der Einreise gemacht werden und ein PCR-Test bis zu 48 Stunden vor der Einreise.
Geimpfte und Genesene sind mit einem entsprechenden Nachweis von der Test-Pflicht befreit. Als vollständig geimpft gelten Personen, deren 2. Impfung mindestens 14 Tage und max. 270 Tage her ist. Mit Boosterimpfung gilt man dauerhaft als vollständig geimpft. Als genesen gelten Personen, die einen positiven Test (offizieller PCR-Test) nachweisen können, der vor mindestens 11 und maximal 180 Tagen durchgeführt wurde.
Ausnahmen von der Nachweispflicht bei Einreise in die Niederlande:
- Kinder unter 12 Jahren
- Kurzaufenthalte von maximal 12 Stunden
- Grenzpendler und Grenzgänger (Berufspendler, Auslandsstudenten, Schüler usw.)
Einreiseregeln Deutschland
Bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland gilt grds., sofern man sich länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten hat, die folgenden die Anmelde-, Nachweis– und Quarantänepflicht:
Anmeldepflicht: Vor der Rückreise nach Deutschland ist eine Anmeldung über die Website Einreiseanmeldung.de Pflicht. Anmerkung: Es ist hilfreich, wenn man sich vor der Reise schon das digitale Impfzertifikat als pdf irgendwo für den Upload auf der Website abgelegt hat (dieses lässt sich aus der CovPas-App exportieren).
Nachweispflicht: Bei Grenzübertritt müssen alle Personen ab 6 Jahren im Besitz eines negativen Coronatests sein. Ein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test darf maximal 48 Stunden vor der Einreise gemacht worden sein. Geimpfte und Genesene sind mit einem entsprechenden Nachweis (s. o.) von der Test-Pflicht befreit.
Quarantänepflicht: Nach einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in den Niederlanden, ist eine 10-tägige Quarantäne in Deutschland Pflicht. Genesene und Geimpfte können die Quarantäne sofort nach dem Einreichen des entsprechenden Nachweises beenden bzw. gar nicht antreten. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, können die Quarantäne erst nach 5 Tagen durch den Nachweis eines negativen Tests beenden. Bei Kindern unter 6 Jahren endet die Quarantäne automatisch nach dem 5. Tag.
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