Corona Risikogebiet Niederlande

Neu seit der letzen Änderung: Niederlande: das gesamte Land mit Ausnahme der Provinzen, bzw. autonomen Länder Zeeland und Limburg gilt als Risikogebiet.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Heute um 17.30 Uhr war es dann leider soweit und die oben aufgeführte Meldung kam über die Ticker. Nun hat es uns also auch in Makkum, Friesland erwischt…

Folgen der Einstufung als Risikogebiet

Die Einstufung der niederländischen Provinz Friesland (hier befindet sich unser Ferienhaus) hat nun leider auch Folgen für unsere Gäste. Zunächst aber die gute Nachricht: Die Grenzen bleiben geöffnet und ein Urlaub in unserem Ferienhaus ist nach wie vor möglich.

Coronaeinreiseverordnung

Die aktuelle Coronaeinreiseverordnung (hier des Landes Nordrhein-Westfalen) besagt nun aber für Rückreisende aus Risikogebieten (also auch aus unserem Ferienhaus) Folgendes:

„Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 3 aufgehalten haben, sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet … hinzuweisen.“

„Die … genannten Personen sind ferner für die Dauer von 14 Tagen seit der Einreise verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, das zuständige Gesundheitsamt hierüber unverzüglich zu informieren.“

„Die … genannten Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Ihnen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören…“

„Für die Zeit der Absonderung unterliegen die … genannten Personen der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt.“

„Von den Verpflichtungen … nicht erfasst sind Personen, die keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen und über ein ärztliches Zeugnis in Papier- oder digitaler Form in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund ist ein ärztliches Zeugnis. Das ärztliche Zeugnis … muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Erfolgt die Testung erst nach der Einreise, sind die Verpflichtungen…“ (der Quarantäne) „…bis zum Erhalt des ärztlichen Zeugnisses zu beachten. Das ärztliche Zeugnis … ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.“

Auswärtiges Amt

Folgende Informationen sind der Internetseite des auswärtigen Amtes zu entnehmen:

„Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge einheitlicher Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende verständigt. Seit dem 8. August 2020 wird ein kostenloser verpflichtender PCR-Test bei Einreise aus einem von Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet erforderlich. Zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig.
Einreisende können ausgenommen werden, sofern sie einen höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführten molekularbiologischen Test (PCR-Test) ausgestellt in einem qualitätsgesicherten (akkreditierten) Labor aus der Länderliste nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV2 infiziert sind.“

PCR-Test

„In Deutschland wird der Coronatest, der nach einem Aufenthalt in einem Risikoland Pflicht ist, aktuell noch kostenlos angeboten. In den Niederlanden werden diese sogenannten PCR-Tests für Urlauber, die keine Symptome haben aber einen Nachweis brauchen, von privaten Laboren durchgeführt. Sie kosten so zwischen € 100,- und € 150,- pro Person, evtl. günstiger bei mehreren Personen. Relativ günstig sind die Tests in den Health Check Centers von HetHuisartslab…Nach einem Aufenthalt in den Provinzen Zeeland und Limburg ist kein Test und keine Quarantänenach der Rückkehr nach Deutschland notwendig!“

https://www.nach-holland.de/corona-virus

Aktuelle Infektionszahlen Niederlande und die Provinzen

Hier erhalten Sie einen grafischen Überblick über die aktuellsten Entwicklungen der Infizierten nach Provinzen sowie für die gesamten Niederlande.

Coronaregeln Niederlande

Die aktuellen Coronaregeln in den Niederlanden haben wir in diesen Beitrag einmal aufgeführt und im folgenden Video zusammengefasst:

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Bitte beachten Sie, dass wir trotz sorgfältiger Recherche keine Garantie für die Richtigkeit der hier dargestellten Informationen gaben können.

Unser Tipp:

Bei der aktuellen Pandemie können Sie sich mit Masken, Desinfektionsmitteln und allem Möglichen eindecken. Parallel hierzu sind noch viele weitere Artikel entstanden:

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