Coronavirus-Update

neue Regelungen in den Niederlanden ab dem 1. Juli 2020

Coronavirus – aktuelle Regelungen in den Niederlanden/Holland – Reisen nach Holland bzw. in die Niederlande – Ferienhausurlaub. Wer aktuell in die Niederlande in den Urlaub fahren möchte, hat vielleicht viele Fragen. Wir möchten hier ein paar Antworten geben.

Welche Coronaregeln gibt es in den Niederlanden?

Was gilt? Woran muss ich mich halten? Welche Regeln gibt es? Kann ich an den Strand? Welchen Abstand muss ich halten? Was gilt für Kinder?

Rechtliche Quellen

Für die Niederlande kann sich jeder auf den folgenden Websites informieren: 

Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu RIVM

– Rijksoverheid

 Veiligheidsregio’s

Wir versuchen im Folgenden einmal die aktuellen Regelungen vereinfacht weiterzugeben. Aber auch wenn wir uns um gute Recherche bemühen, können wir keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit geben.

Neu zum 1. Juli 2020

Autofahrten:

Aus unterschiedlichen Haushalten dürfen wieder mehrere Personen zusammen in einem Auto fahren. Ein Mund-Nasenschutz wird empfohlen, jedoch ist dieser keine Pflicht.

Öffentliche Verkehrsmittel

Öffentliche Verkehrsmittel können wieder uneingeschränkt, also auch für touristische Reisen wie Sightseeingfahrten etc., genutzt werden. Hier besteht eine Maskenpflicht!

Reisebusse ud Taxen

Reisebusse und auch Taxes können wieder ohne Einschränkungen genutzt werden. Es ist jedoch vorab eine Reservierung und ein Symptomen-Check notwendig. Auch hier besteht eine Maskenpflicht.

Abstandsregelungen in den Niederlanden

Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, müssen untereinander einen Abstand von mindestens 1,5 Meter halten. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren, sowie Behinderte und ihre Begleiter. 

Wer in einer Gruppe von 3 oder mehr Personen unterwegs ist und sich nicht an die Abstandsregel hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe bon von 390 EUR pro Person. Für Jugendliche von 13 bis einschließlich 17 Jahren beträgt das Bußgeld 95 EUR, Kinder unter 12 Jahre müssen die Abstandsregel nicht einhalten und demnach auch kein Bußgeld zahlen. Bitte beachten: Kinder unter 12 Jahren zählen bei der Gruppengröße als Person mit.

Die Abstandsregel von 1,5 Meter gilt im öffentlichen Raum und in öffentlich zugänglichen Gebäuden, also auch am Strand und im Restaurant

Strände

Die niederländischen Strände sind nicht gesperrt. Jedoch können Parkplätze und Zufahrtswege zu den Stränden zeitweise gesperrt werden, wenn es dort zu voll wird. Die Entscheidung hierzu trifft die jeweilige Gemeinde. Die öffentlichen Toiletten an den Stränden sind inzwischen wieder geöffnet.

Was gilt noch bis zum 1. Juli 2020?

Wichtig zum Ferienstart in einigen Bundesländern: Die Abstandsregel gilt auch noch bis zum 1. Juli 2020 im Auto. Es ist also bis dahin nicht erlaubt, gemeinsam mit mehreren Freunden im Auto unterwegs zu sein. Bei 3 oder mehr Personen in einem Auto, die nicht zu einem Haushalt gehören (und demnach die 1,5 Meter Abstand nicht einhalten können), ist es möglich, dass alle Insassen ein Bußgeld bekommen. Übrigens: Diese Regel gilt auch für Familienmitglieder, die nicht zusammen wohnen.

Ein weiteres Beispiel für das Zusammenrechnen einer Gruppengröße im Auto: Kinder werden (wie oben schon erwähnt) bei der Gruppengröße bzw. bei der Anzahl Personen mitgezählt. Es darf daher kein Kind aus einem anderen Haushalt mitfahren, wenn bereits zwei oder mehr Personen (über 12 Jahren) aus unterschiedlichen Haushalten im Auto sind. Im Klartext heißt das: Zwei Erwachsene aus einem Haushalt und ein Kind unter 12 Jahren aus einem anderen Haushalt ist erlaubt. Zwei Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten und ein Kind ist verboten. 

Wir wünschen allen einen schönen Sommer und:

Bitte bleiben Sie gesund!

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